Die Schulkonferenz (hess. Schulgesetz § 128 – 132) ist das höchste Gremium an Hessens Schulen. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
das Schulprogramm,
Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
Öffnung der Schule nach außen,
den schuleigenen Haushalt.
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer und
der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern.